Herzlich Willkommen in unserer Vöhringer Kirchengemeinde!

Schön, dass Sie unsere Internetseiten besuchen. Wir würden uns freuen, wenn es nicht der einzige Kontakt bleibt.
 
In unserer Kirchengemeinde haben wir ein Leitbild entwickelt, das wir mit Leben erfüllen wollen.
Und wir laden auch Sie ein, sich als lebendigen Baustein dabei einzubringen:


Das Ziel unserer Bemühungen ist, dass Menschen durch eine einladende Gemeinde
in eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus und
in seine Gemeinschaft finden.

 

Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu unseren vielfältigen Angeboten. Wir freuen uns auf Sie!

Losung - Gottes Wort für den Tag

info_outline Sonstiges

  • addLinks
  • addFragen zur Kirchenmitgliedschaft, Eintritt, Austritt und Umzug

       

    • Was geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?
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    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

     

       

    • Ich möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.
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    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie sich an das Pfarramt wenden.
    an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 wenden.
    Oder online:  www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/ . Für einen Wiederaufnahme brauchen Sie Ihr Taufdatum und Ihr Austrittsdatum. 

    Sie sind willkommen. Sprechen Sie uns an!

     

       

    • Ich möchte aus der Kirche austreten.
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    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 8 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer/innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!